Urteil vom Landgericht Bonn - 14 O 103/03

Tenor

Es wird festgestellt, dass der von den Parteien am 11.12.2003 geschlossene Vergleich wirksam war und den Rechtsstreit beendet hat.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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