Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-U (Kart) 31/06

Tenor

I.

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtsmittels das am 28. Juni 2006 verkündete Teil-Urteil des Landgerichts Köln teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu ge-fasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 111.688,62 € zuzüglich Zin-sen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.12.2004 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin und die Be-klagte zu jeweils 50 %.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten und die Beklagte die Vollstreckung der Klägerin jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils gegnerische Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird zugelassen.

V.

Wert des Berufungsverfahrens: 227.274,01 €.


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