Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-U (Kart) 6/11

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beklagten - das am 30. September 2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird - unter Abweisung der weitergehenden Klage und der Widerklage - verurteilt, an die Klägerin … € nebst 4 % Zinsen aus …. € seit dem 17.1.2005 sowie weitere Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen, und zwar aus …. € seit dem 17.1.2005, aus …. € seit dem 25.5.2005 und aus …. € seit dem 23.5.2007.

II. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisions-verfahrens trägt die Beklagte.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird für die Zeit bis zum 11. Juli 2007 auf 3.920.003,30 € und für die Zeit danach auf 3.475.094,48 € (2.909.045,46 € + 566.049,02 €) festgesetzt.

VI. Die Beschwer der Beklagten beträgt 3.475.094,48 €.


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