Urteil vom Landgericht Bonn - 16 O 33/11

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin die Mehrkosten und Schäden zu ersetzen, die ihr daraus entstehen, dass die Klägerin den mit der Beklagten unter dem 09./22.3.2010 abgeschlossenen Bauvertrag betreffend Stahlbau, Metall- und Glasbau, Fassadenarbeiten und Dacharbeiten zum Bauvorhaben R 6 S-Allee in L unter dem 07.07.2011 aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung gekündigt hat.

  • 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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