Urteil vom Landgericht Bonn - 1 O 441/15

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites und die durch die Streitverkündung verursachten Kosten werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des für die Beklagte und die Streithelferin aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte und / oder die Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.


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