Urteil vom Landgericht Bonn - 2 O 331/17

Tenor

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, zu Gunsten des Klägers an die Firma T GmbH, I-Straße. #-#, ##### A, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer E F, ebenda, zur Mietwagenrechnung vom 23.11.2016, Rechnungsnummer ######, einen Betrag von 4.096,93 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.01.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 85 Prozent, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 15 Prozent.

Das Urteil ist für beide Parteien jeweils gegen Sicherheitsleistung von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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