Urteil vom Landgericht Dortmund - 4 S 70/11

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 01.04.2011 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 1.428,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.04.2010 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin den durch die Inanspruchnahme der W aus Anlass des Verkehrsunfalls vom 05.11.2009 entstandenen und noch entstehenden Prämienverlust zu erstatten.

Die Beklagten werden weiterhin verurteilt, die Klägerin als Gesamtschuldner von vorprozessualen Rechtsanwaltskosten der Rechtsanwälte C & Partner in Höhe von 229,55 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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