Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 8 O 746/10 U.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.714,74 € nebst Zinsen in Höhe von 4% aus 4.000,- € vom 17.12.2005 bis 3.10.2006, aus 4.000,- € vom 4.10.2006 bis 25.07.2008 aus 7.714,74 € vom 26.10.2008 bis 13.02.2011 sowie aus 7.714,74 € in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.02.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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