Urteil vom Landgericht Essen - 26 Ks-70 Js 606/15-1/17

Tenor

Der Angeklagte wird wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Der Führerschein des Angeklagten wird eingezogen. Dem Angeklagten darf für die Dauer von einem Jahr und sechs Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich des Revisionsverfahrens.

Angewandte Vorschriften:

§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 5, 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3, 315 Abs. 3 Nr. 1a, 52, 69, 69a StGB.


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