Urteil vom Landgericht Hagen - 10 O 52/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird festgestellt, dass den Widerbeklagten zu 2) und 3) keine Ansprüche gegen die Beklagte aufgrund der Geschäftsverbindung zwischen der Beklagten und E GmbH in Liquidation, U-Straße, 58135 Hagen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 7443, zustehen.

Die Wider-Widerklage der Widerbeklagten zu 3) wird abgewiesen.

Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen die Klägerin 5 % und die Widerbeklagten zu 2) und 3) jeweils 47,5 %.

Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und zwar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, soweit die Beklagte gegen die Widerbeklagten zu 2) und 3 ) die Vollstreckung betreibt.

Die Klägerin darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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