Beschluss vom Landgericht Köln - 28 O 594/10

Tenor

Den Beklagten wird Prozesskostenhilfe bewilligt in Bezug auf die Rechtsverteidigung gegen den angekündigten Antrag der Klägerinnen, soweit der Antrag einen Betrag von 5.180,60 € übersteigt.

Im Übrigen wird der Prozesskostenhilfeantrag der Beklagten zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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