Urteil vom Landgericht Köln - 14 O 252/19

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Auf die Widerklage wird

a) die Klägerin verurteilt, an die Beklagte einen Betrag in Höhe von 3.631,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 19.05.2020 sowie aus EUR 4.545,80 für die Zeit seit dem 19.05.2020 bis zum 28.02.2021 zu zahlen;

b) festgestellt, dass die Widerklage betreffend einen Betrag in Höhe von 4.545,80 € erledigt ist.

3. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 79% und die Beklagte zu 21%.

5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.


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