Urteil vom Landgericht Köln - 25 O 235/24

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 11.555,84 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.01.2020 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.


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