Beschluss vom Landgericht Paderborn - 5 T 218/17

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 20.06.2017 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.

Der Gegenstandswert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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