Urteil vom Landgericht Wuppertal - 4 O 295/17

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges Audi A4 Avant 2,0 TDI mit der Fahrgestellnummer XXXXXXX im Wege des Schadensersatzes an die Klagepartei 22.700,00 EUR unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung i.H.v. 4.145,53 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.09.2017 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 22.07.2017 im Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Anwaltskosten i.H.v. 1.242,84 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.07.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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