Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-23 U 29/05

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 6. Januar 2005 ver-kündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Land-gerichts Düsseldorf geändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.327,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.1.2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen