Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 U 23/06

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 29. August 2006 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach – Einzelrichter - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für den Berufungsrechtszug beträgt: 14.192,60 Euro.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen