Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-16 U 217/06

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 06.09.2006 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 88.435,90 nebst 5 % Zin-sen für die Zeit vom 13.03.2002 bis zum 18.08.2003 sowie 8 % Zinsen ab dem 19.08.2003 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 76 % und die Be-klagte zu 24 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jeder Partei bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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