Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 U 91/11

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.04.2011 verkündete Urteil der 13. Zi-vilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.343,10 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 27,68 € seit dem 05.06.2008, von weiteren 1.254,78 € seit dem 04.07.2008, von weiteren 459,80 € seit dem 06.08.2008, von weiteren 524,07 € seit dem 12.07.201, von weiteren 2.123,33 € seit dem 07.11.2009 und von weiteren 2.788,33 € seit dem 12.07.2010.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten der erstinstanzlichen Beweisaufnahme werden der Klägerin auferlegt. Die Übrigen Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin zu 14 %, der Beklagte zu 86 %.

Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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