Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 Ú 235/13

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 27. September 2013 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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