Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-16 U 36/13

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 22.01.2013 verkündete Urteil der 10. Kammer für Zivilsachen des Landgerichts Düsseldorf - 10 O 11/12 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 37.316,35 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.09.2011 Zug um Zug gegen Übertragung von 50 Stück der Anleihe „Boetzelen Hypothekenanleihen 2006/2016 (WKN: A0KAHL) zu zahlen. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger weitere 1.419,19 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 74% und den Klägern zu 26% auferlegt.

Dieses Urteil ist für die Kläger vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.


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