Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 10 U 70/18

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 20. Dezember 2017 - 13 O 481/14 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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