Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 20 W 11/21

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 15. Januar 2021 wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

              Der Antrag auf einstweilige Anordnung bis zur Entscheidung über die Beschwerde  ist damit gegenstandslos.


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