Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 30 U 183/01

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24.08.2001 verkündete Urteil der Zivilkammer I. des Landgerichts Detmold abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.750,64 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 01.04.1994 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 58 % und die Beklagte zu 42 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer beider Parteien liegt unter 20.000,00 EUR.


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