Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 28 U 1/09

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 24. November 2008 ver-kündete Urteil der Einzelrichterin der 15. Zivilkammer des Landge-richts Münster teilweise abgeändert. Die Klage wird insgesamt abge-wiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu voll-streckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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