Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 18 U 82/14

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 6.3.2014 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.878,56 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.5.2014 zu zahlen;

die weitergehende Klage bleibt abgewiesen; die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin; die Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 73% und die Beklagte zu 27 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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