Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 UF 213/24

Tenor

Unter Zurückweisung der Beschwerde der Antragstellerin vom 26. November 2024 wird auf die Anschlussbeschwerde des Antragsgegners vom 23. Januar 2025 unter Zurückweisung auch der Anschlussbeschwerde im Übrigen der am 29. Oktober 2025 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Lüdinghausen (13 F 92/24) wie folgt abgeändert:

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, an die Antragstellerin 75.933,39 €  nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.03.2024 zu zahlen.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin zu 62% und dem Antragsgegner zu 38% auferlegt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin zu 53% und dem Antragsgegner zu 47% auferlegt.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 162.595,15 € (Beschwerde: 57.659,84 €, Anschlussbeschwerde: 104.935,31 €) festgesetzt.


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