Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 6 AuslA 84/11

Tenor

1. Der Auslieferungshaftbefehl vom 06.09.2011 gegen den mazedonischen Staatsangehörigen J. N. wird dahingehend erweitert, dass er sich auf alle in dem Europäischen Haftbefehl des Gerichts in Neufchateau vom 21.12.2010 (Aktenzeichen: 42/10) bezeichneten Taten erstreckt.

2. Die Auslieferung des Verfolgten nach Belgien zum Zwecke der Verfolgung der ihm in dem Europäischen Haftbefehl des Gerichts in Neufchateau vom 21.12.2010 (Aktenzeichen: 42/10) zur Last gelegten Straftaten wird für zulässig erklärt.

3. Der Antrag des Verfolgten auf Bestellung von Rechtsanwalt O. I. aus C. als Pflichtbeistand wird abgelehnt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 3 OAus 144/25
21. Januar 2026
3 OAus 144/25 21. Januar 2026

Referenzen