Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 15 W 47/17

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 30.06.2017 wird der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 17.05.2017, vorgelegt mit Nichtabhilfebeschluss vom 01.08.2017, abgeändert und es wird dem Antragsteller ratenfreie Prozesskostenhilfe für die Rechtsverfolgung in erster Instanz gewährt unter Beiordnung von Rechtsanwalt F und zwar mit Blick auf den Klageantrag zu Ziff. 1 a), b) und c) (Streitwert: 3 mal 3.000 EUR =  9.000 EUR) und den Klageantrag zu Ziff. 3 aus dem Schriftsatz vom 30.12.2015, hinsichtlich des Klageantrages zu Ziff. 3 aber nur in Höhe von 255,85 EUR.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.


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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 391/17
4. September 2019
28 O 391/17 4. September 2019

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