Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 15 U 41/17

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 01.03.2017 (28 O 41/16) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter Klageabweisung im Übrigen werden die Beklagten als Gesamtschuldnerinnen verurteilt, an die Klägerin 15.000,- EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hinsichtlich der Beklagten zu 1) seit dem 03.03.2016 und hinsichtlich der Beklagten zu 2) seit dem 03.06.2016 zu zahlen. Die Beklagte zu 1) wird zudem verurteilt, an die Klägerin weitere 526,58 EUR zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 43 % und die Klägerin zu 57 %

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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