Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 1/21

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln (5 O 108/20) vom 15.12.2020 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 19.566,00 EUR festgesetzt.


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