Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 W 79/25

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1. vom 24.03.2025 wird der am 17.03.2025 erlassenen Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts – Nachlassgerichts – Köln - 31 VI 195/24 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats an das Nachlassgericht zurückverwiesen.

Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.


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