Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 K 3029/20

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es gegen den Beklagten zu 1. gerichtet ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten zu 2. durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des von der Beklagten zu 2. auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 2. vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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