Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 21 K 2144/07

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 7. März 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. April 2007 verpflichtet, der Klägerin ab dem 1. Januar 2006 Pflegewohngeld zu bewilligen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen