StVG
Straßenverkehrsgesetz
- § 1 Zulassung
- § 1a Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
- § 1b Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers bei Nutzung hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen
- § 1c Evaluierung
- § 2 Fahrerlaubnis und Führerschein
- § 2a Fahrerlaubnis auf Probe
- § 2b Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit
- § 2c Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden durch das Kraftfahrt-Bundesamt
- § 3 Entziehung der Fahrerlaubnis
- § 4 Fahreignungs-Bewertungssystem
- § 4a Fahreignungsseminar
- § 4b Evaluierung
- § 5 Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
- § 5a
- § 5b Unterhaltung der Verkehrszeichen
- § 6 Ausführungsvorschriften
- § 6a Gebühren
- § 6b Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen
- § 6c Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichenvorprodukten
- § 6d Auskunft und Prüfung
- § 6e Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
- § 6f Entgeltordnung für Begutachtungsstellen für Fahreignung
- § 6g Internetbasierte Zulassungsverfahren bei Kraftfahrzeugen
- § 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt
- § 8 Ausnahmen
- § 8a Entgeltliche Personenbeförderung, Verbot des
Haftungsausschlusses
- § 9 Mitverschulden
- § 10 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung
- § 11 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung
- § 12 Höchstbeträge
- § 12a Höchstbeträge bei Beförderung gefährlicher Güter
- § 12b Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge
- § 13 Geldrente
- § 14 Verjährung
- § 15 Verwirkung
- § 16 Sonstige Gesetze
- § 17 Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge
- § 18 Ersatzpflicht des Fahrzeugführers
- § 19
- § 20 Örtliche Zuständigkeit
- § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
- § 22 Kennzeichenmissbrauch
- § 22a Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von
Kennzeichen
- § 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
- § 23 Feilbieten nicht genehmigter Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungen
- § 24 Verkehrsordnungswidrigkeit
- § 24a 0,5 Promille-Grenze
- § 24b Mangelnde Nachweise für Herstellung, Vertrieb und
Ausgabe von Kennzeichen
- § 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
- § 25 Fahrverbot
- § 25a Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs
- § 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
- § 26a Bußgeldkatalog
- § 27 Informationsschreiben
- § 28 Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters
- § 28a Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog
- § 28b
- § 29 Tilgung der Eintragungen
- § 30 Übermittlung
- § 30a Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
- § 30b Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
- § 30c Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften
- § 31 Registerführung und Registerbehörden
- § 32 Zweckbestimmung der Fahrzeugregister
- § 33 Inhalt der Fahrzeugregister
- § 34 Erhebung der Daten
- § 35 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten
- § 36 Abruf im automatisierten Verfahren
- § 36a Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
- § 36b Abgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes
- § 37 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
- § 37a Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
- § 37b Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach der Richtlinie (EU) 2015/413
- § 37c Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an die Europäische Kommission
- § 38 Übermittlung für die wissenschaftliche Forschung
- § 38a Übermittlung und Nutzung für statistische Zwecke
- § 38b Übermittlung und Nutzung für planerische Zwecke
- § 39 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten
zur Verfolgung von Rechtsansprüchen
- § 40 Übermittlung sonstiger Daten
- § 41 Übermittlungssperren
- § 42 Datenvergleich zur Beseitigung von Fehlern
- § 43 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung, Verarbeitung
und Nutzung der Daten durch den Empfänger
- § 44 Löschung der Daten in den Fahrzeugregistern
- § 45 Anonymisierte Daten
- § 46
- § 47 Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften
- § 48 Registerführung und Registerbehörden
- § 49 Zweckbestimmung der Register
- § 50 Inhalt der Fahrerlaubnisregister
- § 51 Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister
- § 52 Übermittlung
- § 53 Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
- § 54 Automatisiertes Mitteilungs-, Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
- § 55 Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des
Geltungsbereiches dieses Gesetzes
- § 56 Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
- § 57 Übermittlung und Nutzung von Daten für wissenschaftliche,
statistische und gesetzgeberische Zwecke
- § 58 Auskunft über eigene Daten aus den Registern
- § 59 Datenvergleich zur Beseitigung von Fehlern
- § 60 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung, Verarbeitung
und Nutzung der Daten durch den Empfänger
- § 61 Löschung der Daten
- § 62 Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
- § 63 Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften
- § 63a Datenverarbeitung bei Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
- § 63b Ermächtigungsgrundlagen
- § 64 Gemeinsame Vorschriften
- § 65 Übergangsbestimmungen
- § 66 Verkündung von Rechtsverordnungen
- Anlage (zu § 24a)
- Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet B Abschnitt III
Standangaben
- Neugefasst durch Bek. v. 5.3.2003 I 310, 919 (Neuf)
- zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 17.8.2017 I 3202 (Stand)
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