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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 9 Abschlussprüfung (Law)
(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung...
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BGB § 620 Beendigung des Dienstverhältnisses (Law)
(1) Das Dienstverhältnis endigt mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist. (2) Ist die Dauer des Dienstverhältnisses weder bestimmt noch aus der Beschaffenheit oder dem Zwecke der ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 Eingangsformel (Law)
...969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch Artikel 184 Nr. 1 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Einv...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 4 Ausbildungsberufsbild (Law)
Vorbereiten, Einrichten und Sichern von Arbeitsplätzen, 9.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 4 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt we...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 6 Ausbildungsplan (Law)
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 7 Berichtsheft (Law)
Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 8 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 10 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 Anlage (zu § 5) (Law)
4*) 9
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BinSchStrO 2012 § 6.20 Vermeidung von Wellenschlag (Law)
auf einer Strecke, die durch das Zeichen A.9
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DonauSchPVAnl 1993 § 6.20 Vermeiden von Wellenschlag (Law)
e) auf von den zuständigen Behörden durch ein Zeichen A.9
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RheinSchPV 1994 § 6.20 Vermeidung von Wellenschlag (Law)
e) auf Strecken, die durch das Zeichen A.9
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MoselSchPV 1997 § 6.20 Vermeidung von Wellenschlag (Law)
e) auf Strecken, die durch das Zeichen A.9
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung (Law)
Die in Satz 2 beschriebene Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den §§ 8 und 9 nachzuweisen.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.
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AZRG-DV § 2 AZR-Nummer (Law)
(1) Die Registerbehörde vergibt die AZR-Nummer als Geschäftszeichen bei der erstmaligen Speicherung von
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SGB 6 § 20 Anspruch (Law)
(1) Anspruch auf Übergangsgeld haben Versicherte, die 1. von einem Träger der Rentenversicherung Leistungen zur Prävention, Leis...
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BImSchV 9 § 9 Inhalt der Bekanntmachung (Law)
(1) Die Bekanntmachung muss neben den Angaben nach § 10 Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Folgendes enthalten: 1. die...
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SGB 9 § 9 Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten (Law)
(1) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Le...
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GesBergV Anlage 9 (zu § 9) (Law)
)c(tief)q und 9
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (7. Senat) - 7 AZR 438/09 (Urteil)
Januar 2006 - 9 AZR 41/05 - Rn. 37 mwN, BAGE 116, 366).
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (7. Senat) - 7 AZR 134/10 (Urteil)
Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zu B I 1 a der Gründe mwN, BAGE 114, 299).
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Urteil vom Bundesarbeitsgericht (7. Senat) - 7 AZR 1021/08 (Urteil)
November 2002 - 7 AZR 655/01 - zu B II 1 a der Gründe, AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 22 = EzA BGB 2002
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BImSchV 9 Inhaltsübersicht (Law)
Bekanntmachung des Vorhabens § 9
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SGB 9 Inhaltsübersicht (Law)
§ 9 Koordinierung der
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FRG Anlage 9 (Law)
...958 9.000 9.000 7.944 5.532 4.572 1959 ...
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LuftVZO Muster 9 (Law)
(Inhalt: nicht darstellbares Muster, Fundstelle: BGBl. I 2008, 1271)
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ScheckG Art 9 (Law)
(1) Ist die Schecksumme in Buchstaben und in Ziffern angegeben, so gilt bei Abweichungen die in Buchstaben angegebene Summe. (2) Ist die Schecksumme mehrmals in Buchstaben oder mehrmals in Z...
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WG Art 9 (Law)
(1) Der Aussteller haftet für die Annahme und die Zahlung des Wechsels. (2) Er kann die Haftung für die Annahme ausschließen; jeder Vermerk, durch den er die Haftung für die Zahlung ausschli...
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Grundgesetz Artikel 9 (Law)
...91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.
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Urteil vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen (8. Kammer) - 8 Sa 501/12 (Urteil)
= AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 80 = EzA BGB § 620 Nr. 69; v. 02.12.1998 - 7 AZR 644/97
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EltLastV § 9 (Law)
Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 21 Nr. 2 des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes ist die Behörde, welche die Verfügung nach § 5 erlassen hat.
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ErbbauV § 9 (Law)
(1) Wird für die Bestellung des Erbbaurechts ein Entgelt in wiederkehrenden Leistungen (Erbbauzins) ausbedungen, so finden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Reallasten entsprechen...
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BÄO § 9 (Law)
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.
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BApO § 9 (Law)
(weggefallen)
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BLG § 9 (Law)
bei Anforderungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 der Inhaber des Betriebs sowie der Eigentümer oder Besitzer des
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BNotO § 9 (Law)
(1) Zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellte Notare dürfen sich nur mit am selben Amtssitz bestellten Notaren zur gemeinsamen Berufsausübung verbinden oder mit ihnen gemeinsame Geschäf...
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BPersVG § 9 (Law)
(1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen in einem Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz, dem Krankenpflegegesetz oder dem Hebammengesetz stehenden Beschäftigten (Auszubildenden), de...
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BinSchPRG § 9 (Law)
(1) Wenn der Schiffer durch Krankheit oder andere Ursachen verhindert ist, das Schiff zu führen, so darf er den Antritt oder die Fortsetzung der Reise nicht ungebührlich verzögern; er muß vielmehr, we...
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BrucelloseV § 9 (Law)
(1) Ist bei Rindern der Ausbruch der Brucellose amtlich festgestellt, so hat der Tierhalter des Seuchenbestandes sowohl die Maßregeln des § 8 Absatz 1 Satz 1 einzuhalten als auch an den Zufahrten und ...
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BSeeSchG § 9 (Law)
...974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (BGBl. 1979 II S. 141) und des Protokolls von 1988 zu diesem Übereinkommen in ihrer jeweiligen Fassung unter Einschluss der Regelungen über die Abwehr äu...
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BTÄO § 9 (Law)
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BVerfGG § 9 (Law)
(1) Bundestag und Bundesrat wählen im Wechsel den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und den Vizepräsidenten. Der Vizepräsident ist aus dem Senat zu wählen, dem der Präsident nicht angehört. ...
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BVG § 9 (Law)
...9 bis 34) und Pflegezulage (§ 35), 4. Bestattungsgeld (§ 36) und Sterbegeld (§ 37), 5. ...
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BRüG § 9 (Law)
In Verfahren über rückerstattungsrechtliche Ansprüche (§§ 1, 3) werden die in § 1 genannten Rechtsträger durch den Bundesminister der Finanzen oder von ihm zu bestimmende nachgeordnete Behörden der Bu...
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SVG § 9 (Law)
(1) Soldaten auf Zeit, die im unmittelbaren Anschluss an ihr Wehrdienstverhältnis Beamte werden wollen, erhalten auf Antrag einen Eingliederungsschein für den öffentlichen Dienst, wenn ...
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SVSaarAnglG § 9 (Law)
Eine bei Inkrafttreten dieses Abschnitts nach der Verordnung über die Durchführung der Krankenversicherung der Rentner im Saarland bestehende freiwillige Versicherung bleibt unberührt.