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InsO § 123 Umfang des Sozialplans (Law)
...§ 10 Abs. 3 des Kündigungsschutzgesetzes) der von einer Entlassung betroffenen Arbeitnehmer vorgesehen werden. (2) Die Verbindlichkeiten aus einem solchen Sozialplan sind Masseverbindlichkei...
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InsO § 125 Interessenausgleich und Kündigungsschutz (Law)
(1) Ist eine Betriebsänderung (§ 111 des Betriebsverfassungsgesetzes) geplant und kommt zwischen Insolvenzverwalter und Betriebsrat ein Interessenausgleich zustande, in dem die Arbeitnehm...
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InsO § 126 Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz (Law)
...§ 122 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 gilt entsprechend. (3) Für die Kosten, die den Beteiligten im Verfahren des ersten Rechtszugs entstehen, gilt § 12a Abs. 1 Satz 1 und 2 des Arbeitsgerichtsgesetze...
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InsO § 130 Kongruente Deckung (Law)
...§ 1 Abs. 17 des Kreditwesengesetzes zu bestellen, um das in der Sicherungsvereinbarung festgelegte Verhältnis zwischen dem Wert der gesicherten Verbindlichkeiten und dem Wert der geleisteten Sicherhei...
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InsO § 163 Betriebsveräußerung unter Wert (Law)
...§ 75 Abs. 1 Nr. 3 bezeichneten Mehrzahl von Gläubigern und nach Anhörung des Insolvenzverwalters kann das Insolvenzgericht anordnen, daß die geplante Veräußerung des Unternehmens oder eines Betriebs ...
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InsO § 164 Wirksamkeit der Handlung (Law)
...§§ 160 bis 163 wird die Wirksamkeit der Handlung des Insolvenzverwalters nicht berührt.
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InsO § 166 Verwertung beweglicher Gegenstände (Law)
...§ 1 Abs. 16 des Kreditwesengesetzes zur Sicherung seiner Ansprüche aus dem System besteht, 2. auf Gegenstände, an denen eine Sicherheit zu G...
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InsO § 171 Berechnung des Kostenbeitrags (Law)
(1) Die Kosten der Feststellung umfassen die Kosten der tatsächlichen Feststellung des Gegenstands und der Feststellung der Rechte an diesem. Sie sind pauschal mit vier vom Hundert des Verwertungserlö...
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InsO § 174 Anmeldung der Forderungen (Law)
...§§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung zugrunde liegt. (3) Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderung...
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InsO § 177 Nachträgliche Anmeldungen (Law)
...§ 174 Abs. 3 zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert und läuft die für diese Anmeldung gesetzte Frist später als eine Woche vor dem Prüfungstermin ab, so ist auf Kosten der Insolvenzmasse entwede...
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InsO § 187 Befriedigung der Insolvenzgläubiger (Law)
(1) Mit der Befriedigung der Insolvenzgläubiger kann erst nach dem allgemeinen Prüfungstermin begonnen werden. (2) Verteilungen an die Insolvenzgläubiger können stattfinden, sooft hinreichen...
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InsO § 205 Vollzug der Nachtragsverteilung (Law)
Nach der Anordnung der Nachtragsverteilung hat der Insolvenzverwalter den zur Verfügung stehenden Betrag oder den Erlös aus der Verwertung des ermittelten Gegenstands auf Grund des Schlußverzeichnisse...
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InsO § 214 Verfahren bei der Einstellung (Law)
...§ 212 oder § 213 ist öffentlich bekanntzumachen. Er ist in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen; im Falle des § 213 sind die zustimmenden Erklärungen der Gläubiger beizufügen...
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InsO § 226 Gleichbehandlung der Beteiligten (Law)
(1) Innerhalb jeder Gruppe sind allen Beteiligten gleiche Rechte anzubieten. (2) Eine unterschiedliche Behandlung der Beteiligten einer Gruppe ist nur mit Zustimmung aller betroffenen Beteil...
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InsO § 230 Weitere Anlagen (Law)
(1) Ist im Insolvenzplan vorgesehen, daß der Schuldner sein Unternehmen fortführt, und ist der Schuldner eine natürliche Person, so ist dem Plan die Erklärung des Schuldners beizufügen, daß er zur For...
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InsO § 235 Erörterungs- und Abstimmungstermin (Law)
...§ 232 anberaumt werden. (2) Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist öffentlich bekanntzumachen. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß der Plan und die eingegangenen Stellungnahmen in der Gesc...
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InsO § 237 Stimmrecht der Insolvenzgläubiger (Law)
...§ 77 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3 Nr. 1 entsprechend. Absonderungsberechtigte Gläubiger sind nur insoweit zur Abstimmung als Insolvenzgläubiger berechtigt, als ihnen der Schuldner auch persönlich hafte...
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InsO § 238 Stimmrecht der absonderungsberechtigten Gläubiger (Law)
...§§ 41, 77 Abs. 2, 3 Nr. 1 entsprechend. (2) § 237 Abs. 2 gilt entsprechend.
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InsO § 244 Erforderliche Mehrheiten (Law)
(1) Zur Annahme des Insolvenzplans durch die Gläubiger ist erforderlich, daß in jeder Gruppe 1. die Mehrheit der abstimmenden Gl...
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InsO § 246a Zustimmung der Anteilsinhaber (Law)
Beteiligt sich keines der Mitglieder einer Gruppe der Anteilsinhaber an der Abstimmung, so gilt die Zustimmung der Gruppe als erteilt.