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BGB § 2064 Persönliche Errichtung (Law)
Der Erblasser kann ein Testament nur persönlich errichten.
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BGB § 2069 Abkömmlinge des Erblassers (Law)
Hat der Erblasser einen seiner Abkömmlinge bedacht und fällt dieser nach der Errichtung des Testaments weg, so ist im Zweifel anzunehmen, dass dessen Abkömmlinge insoweit bedacht sind, als sie bei der...
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BGB § 2072 Die Armen (Law)
Hat der Erblasser die Armen ohne nähere Bestimmung bedacht, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die öffentliche Armenkasse der Gemeinde, in deren Bezirk er seinen letzten Wohnsitz gehabt hat, unter der...
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BGB § 2088 Einsetzung auf Bruchteile (Law)
(1) Hat der Erblasser nur einen Erben eingesetzt und die Einsetzung auf einen Bruchteil der Erbschaft beschränkt, so tritt in Ansehung des übrigen Teils die gesetzliche Erbfolge ein. (2) Das...
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BGB § 2089 Erhöhung der Bruchteile (Law)
Sollen die eingesetzten Erben nach dem Willen des Erblassers die alleinigen Erben sein, so tritt, wenn jeder von ihnen auf einen Bruchteil der Erbschaft eingesetzt ist und die Bruchteile das Ganze nic...
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BGB § 2106 Eintritt der Nacherbfolge (Law)
(1) Hat der Erblasser einen Nacherben eingesetzt, ohne den Zeitpunkt oder das Ereignis zu bestimmen, mit dem die Nacherbfolge eintreten soll, so fällt die Erbschaft dem Nacherben mit dem Tode des Vore...
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BGB § 2108 Erbfähigkeit; Vererblichkeit des Nacherbrechts (Law)
(1) Die Vorschrift des § 1923 findet auf die Nacherbfolge entsprechende Anwendung. (2) Stirbt der eingesetzte Nacherbe vor dem Eintritt des Falles der Nacherbfolge, aber nach dem Eintritt de...
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BGB § 2116 Hinterlegung von Wertpapieren (Law)
(1) Der Vorerbe hat auf Verlangen des Nacherben die zur Erbschaft gehörenden Inhaberpapiere nebst den Erneuerungsscheinen bei einer Hinterlegungsstelle mit der Bestimmung zu hinterlegen, dass die Hera...
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BGB § 2136 Befreiung des Vorerben (Law)
...§§ 2114, 2116 bis 2119, 2123, 2127 bis 2131, 2133, 2134 befreien.
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BGB § 2149 Vermächtnis an die gesetzlichen Erben (Law)
Hat der Erblasser bestimmt, dass dem eingesetzten Erben ein Erbschaftsgegenstand nicht zufallen soll, so gilt der Gegenstand als den gesetzlichen Erben vermacht. Der Fiskus gehört nicht zu den gesetzl...
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BGB § 2181 Fälligkeit bei Beliebigkeit (Law)
Ist die Zeit der Erfüllung eines Vermächtnisses dem freien Belieben des Beschwerten überlassen, so wird die Leistung im Zweifel mit dem Tode des Beschwerten fällig.
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BGB § 2182 Haftung für Rechtsmängel (Law)
...§§ 436, 452 und 453. Er hat den Gegenstand dem Vermächtnisnehmer frei von Rechtsmängeln im Sinne des § 435 zu verschaffen. § 444 findet entsprechende Anwendung. (2) Dasselbe gilt im Zweifel,...
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BGB § 2184 Früchte; Nutzungen (Law)
Ist ein bestimmter zur Erbschaft gehörender Gegenstand vermacht, so hat der Beschwerte dem Vermächtnisnehmer auch die seit dem Anfall des Vermächtnisses gezogenen Früchte sowie das sonst auf Grund des...
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BGB § 2214 Gläubiger des Erben (Law)
Gläubiger des Erben, die nicht zu den Nachlassgläubigern gehören, können sich nicht an die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstände halten.
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BGB § 2220 Zwingendes Recht (Law)
...§§ 2215, 2216, 2218, 2219 obliegenden Verpflichtungen befreien.
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BGB § 2249 Nottestament vor dem Bürgermeister (Law)
...§§ 2232, 2233 sowie die Vorschriften der §§ 2, 4, 5 Abs. 1, §§ 6 bis 10, 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, § 13 Abs. 1, 3, §§ 16, 17, 23, 24, 26 Abs. 1 Nr. 3, 4, Abs. 2, §§ 27, 28, 30, 32, 34, 35 des Beurkund...
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BGB § 2250 Nottestament vor drei Zeugen (Law)
...§§ 7, 26 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 und des § 27 des Beurkundungsgesetzes; auf die Niederschrift sind die Vorschriften der §§ 8 bis 10, 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, § 13 Abs. 1, 3 Satz 1, §§ 23, 28 des Beurkundu...
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BGB § 2 Eintritt der Volljährigkeit (Law)
Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.
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BGB § 28 Beschlussfassung des Vorstands (Law)
...§§ 32 und 34.
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BGB § 50 Bekanntmachung des Vereins in Liquidation (Law)
(1) Die Auflösung des Vereins oder die Entziehung der Rechtsfähigkeit ist durch die Liquidatoren öffentlich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung sind die Gläubiger zur Anmeldung ihrer Ansprüche au...