-
Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (3. Zivilsenat) - 3 W 82/04 (Urteil)
Für die Abtretungsanzeigen berechnete er jeweils eine Gebühr gemäß § 147 Abs. 2 KostO. 2
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Braunschweig (2. Zivilsenat) - 2 W 66/07 (Urteil)
Abs. 2 KostO bestimmt.
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 14 UF 24/02 (Urteil)
Abs. 2, 30 Abs. 3 Satz 1 i.V.m.
-
Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (3. Zivilsenat) - 3 W 1/12 (Urteil)
II. 6 Die nach § 156 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 KostO statthafte Beschwerde ist zulässig; in der Sache führt
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 8 W 305/09 (Urteil)
2 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 KostO), sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. 6 Zunächst
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 39/05 (Urteil)
Zugleich hat es den Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren unter Hinweis auf §§ 131 Abs. 2, 30 KostO
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 8 W 239/07 (Urteil)
. 2 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 KostO). 6 Sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. 7 Die Entscheidung
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-3 Wx 198/12 (Urteil)
nach § 30 Abs. 2 KostO.
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (8. Zivilsenat) - 8 W 491/00 (Urteil)
Abs. 1 KostO) entsprechend ihrem Nennwert ausgehen dürfen.
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 14 Wx 12/05 (Urteil)
Die infolge Zulassung (§ 14 Abs. 3 S. 2 KostO a.F.) statthafte und auch im übrigen zulässige weitere
-
Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (3. Zivilsenat) - 3 W 62/02 (Urteil)
. 1 S. 1, Abs. 2 und 4, 20 Abs. 1, 21 Abs. 2, 22 Abs. 1 FGG). 2 2.
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Braunschweig (2. Zivilsenat) - 2 W 10/13 (Urteil)
Da nach der Übergangsregelung in Art. 229 § 18 Abs. 3 EGBGB die Regelung in § 1193 Abs. 2 S.2 BGB n.
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 Wx 258/08 (Urteil)
Der Geschäftswert sei gemäß § 30 Abs. 1 KostO nach freiem Ermessen zu bestimmen; insoweit werde 20 %
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 113/13 (Urteil)
Patientenverfügung im Rahmen des § 30 KostO zu bewerten ist, hält der Senat auch nach erneuter Überprüfung
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 160/16 (Urteil)
Im Rechtsmittelverfahren bestimmt sich der Geschäftswert gemäß § 61 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 GNotKG nach den
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 8 W 327 - 328/11; 8 W 327/11; 8 W 328/11 (Urteil)
In diesem Fall wird die in § 145 Abs. 2 KostO bestimmte Gebühr (mindestens eine volle Gebühr) erhoben
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - I-15 Wx 273/09 (Urteil)
Abs. 1 KostO zu bestimmen ist und den Wert rechtsfehlerfrei mit 30 % von dem Fünffachen des geschätzten
-
Beschluss vom Landgericht Bochum - 7 T 48/02 (Urteil)
. 3 KostO sei § 147 Abs. 2 KostO nicht anwendbar. 13Mit Schreiben vom 25.02.2002 hat die
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - I-15 W 224/11 (Urteil)
. 2 KostO für die Beurkundung des Kaufvertrages nach einem Geschäftswert von 251.779 €, der sich aus
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 8 W 241/10 (Urteil)
./30.
-
Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (3. Zivilsenat) - 3 W 56/03 (Urteil)
4, 27 Abs. 2, 20 a Abs. 1 Satz 2, 13 a Abs. 2 FGG statthaft.
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 140/08 (Urteil)
. 2 KostO.
-
Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 246/11 (Urteil)
des Geschäftswertes für zwei Gebühren nach § 147 Abs. 2 KostO, die der Beteiligte zu 1) im Zusammenhang
-
Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (3. Zivilsenat) - 3 W 128/12 (Urteil)
Anfang an unbegründet war, hat das Amtsgericht auch zu Recht Verfahrenskostenhilfe versagt. 2.
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (2. Zivilsenat) - 2 W 235/06 (Urteil)
. 1, 26 Abs. 4 Nr. 1 KostO a.
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 11 Wx 103/15 (Urteil)
getretene und daher auch auf den vorliegenden Fall anwendbare § 61 GNotKG enthält - anders als zuvor § 131
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (2. Zivilsenat) - 2 W 161/10 (Urteil)
. 2 Satz 2 GmbHG keine gesonderte Gebühr gem. § 50 Abs. 1 Nr. 1 KostO beanspruchen kann.
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 8 W 180/08 (Urteil)
Abs. 1, 24 KostO bestimmt. 2 Der Bezirksrevisor des Landgerichts hat im Rahmen der Prüfung
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - I-15 Wx 120/09 (Urteil)
Abs.2 KostO zu bewerten seien, was zu einem Gesamtwert von 21.000 € führe.
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (8. Zivilsenat) - 8 W 195/00 (Urteil)
Gründe 1 Die kraft Zulassung durch das Landgericht gemäß § 156 Abs. 2 KostO statthafte
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 8 W 397/05 (Urteil)
Sie wurde vom Beschwerdegericht gemäß § 156 Abs. 2 Satz 2 KostO zugelassen sowie frist- und formgerecht
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 331/04 (Urteil)
Kostenrechnung eine Gebühr nach § 147 Abs.2 KostO nach einem Geschäftswert von 121.250,00 Euro, was 50%
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 2 WF 233/04 (Urteil)
daraufhin mit Beschluss vom 06.10.2004 gem. § 94 Abs. 3 KostO die Verfahrenskosten der Kindesmutter
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 148/05 (Urteil)
Abs. 2 und 3 KostO mit 3.000 € zu bemessen sei.
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (2. Zivilsenat) - 2 W 131/09 (Urteil)
. 2 Satz 3 KostO. 7 Zu Unrecht hat das Landgericht die Auffassung vertreten
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 76+81/08 (Urteil)
. 2 KostO nach dem in § 39 Abs. 4 KostO genannten Höchstwert von EUR 5.000.000,- erhoben, was nicht beanstandet
-
Beschluss vom Landgericht Stuttgart - 10 T 507/08 (Urteil)
eine 10/10 Gebühr für seine aus § 40 Abs. 2 Satz 1 GmbHG resultierende Tätigkeit nach § 50 Abs. 1 Nr
-
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (9. Zivilsenat) - 9 W 196/13 (Urteil)
März 2011, und zwar betreffend die darin enthaltene Hebegebühr nach § 149 KostO. 2 Mit notariell
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (8. Zivilsenat) - 8 W 118/04 (Urteil)
. 2 KostO (nach einem Geschäftswert von 30% des Kaufpreises, somit von 38.305,50 DM) in Höhe von 70 DM
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (8. Zivilsenat) - 8 W 291/03 (Urteil)
. § 156 Abs. 2 KostO zulässige weitere Beschwerde ist unbegründet. 2 Rechtsfehlerfrei
-
Beschluss vom Amtsgericht Düren - 17 W 59/11 (Urteil)
Bereits der Gesetzeswortlaut („nur“) zeigt, dass die Regelung des § 6 Abs. 2 BerHG abschließend ist.
-
Beschluss vom Landgericht Karlsruhe - 11 T 10/11 (Urteil)
. 4 Satz 2 AdWirkG a.F., 22 Abs. 1 FGG).
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 58/03 (Urteil)
.2 KostO, 64 Abs.2 S.3 Nr.2 SGB-X gelte.
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 16 UF 156/04 (Urteil)
Es wird festgestellt, dass das Rechtsmittel erledigt ist. 2.
-
Beschluss vom Landgericht Dortmund - 15 T 90/07 (Urteil)
Diese Vorschrift ist Spezialnorm gegenüber § 39 Abs. 2 KostO, der bei der Beurkundung des Pachtvertrages
-
Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (3. Zivilsenat) - 3 W 281/03 (Urteil)
. 2 Satz 1 FGG die Vorschrift des § 140 a Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 FGG entsprechende Anwendung.
-
Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (3. Zivilsenat) - 3 W 52/05 (Urteil)
Zum anderen hat das Landgericht die Beschwerde auch nicht gemäß § 156 Abs. 2 Satz 2 KostO zugelassen.
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 WF 256/06 (Urteil)
. 3 S. 2 KostO von der Erhebung von Kosten und Auslagen insgesamt abzusehen war. 16Nach
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 Wx 350/08 (Urteil)
.2 KostO sowie die anteilige Umsatz-steuer berechnet worden sind.
-
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 319/03 (Urteil)
Der Beteiligte zu 2) lehnt die Ausgleichung der Rechnung ab.