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BinSchUO2008Anh X Anlage 2 zur Dienstanweisung Nr. 1 des Anhang X *% Querwiderstandsbeiwert (Law)
...xt in Bearbeitung
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BinSchUO2008Anh X Inhaltsverzeichnis (Law)
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BinSchUO2008Anh X § 3.07 Bescheinigung (Law)
1. Die Übereinstimmung jeder Seil- und Kettenanlage mit den Anforderungen dieses Kapitels ist im Fährzeugnis zu bescheinigen. ...
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BinSchUO2008Anh X § 4.02 Sonstige Abweichungen (Law)
1. Wenn die Anwendung der in diesem Kapitel genannten Bestimmungen nach Ablauf der Übergangsbestimmungen praktisch schwer ausführbar ist oder...
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BinSchUO2008Anh X § 7.02 Allgemeine Bestimmungen (Law)
...XII sowie III, IV und XI anzuwenden.
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BinSchUO2008Anh X § 8.03 Allgemeine Anforderungen (Law)
...ximal 5 Jahre und ist an Bord mitzuführen sowie der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt vorzulegen. 2. Ein sicherer Einstieg und ...
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BinSchUO2008Anh X § 8.07 Antrieb, Kraftstoffsystem (Law)
1. Im Sinne von Anhang II § 15.07 gelten die Segel als ein Hauptantriebssystem. 2. ...
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BinSchUO2008Anh X § 8.10 Rettungsmittel (Law)
1. An Bord der Zeesboote müssen mindestens zwei Rettungsringe entsprechend Anhang II § 15.09 Nr. 1 vorhanden sein. Sie müssen sich verwendung...
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BinSchUO2008Anh X § 8.11 Schutz vor Überbordfallen und Wiedereinstiegsmittel (Law)
...zbereitschaft gewährleistet ist.
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BinSchUO2008Anh X § 8.12 Anker- und Schleppausrüstung (Law)
1. Das Zeesboot muss mit zwei Ankern ausgerüstet sein. Ein Anker muss eine Masse von mindestens 25 kg und ein zweiter Anker muss mindestens e...
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BinSchUO2008Anh X § 8.16 Besatzung (Law)
Das Zeesboot ist mindestens mit einem Schiffsführer und einem Decksmann zu besetzen. Der Schiffsführer muss mindestens im Besitz eines modifizierten C1-Patentes sein sowie Segelerfahrung ...
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BinSchUO2008Anh X § 9.04 Schwimmfähigkeit im Leckfall (Law)
Die Schwimmfähigkeit im Leckfall ist rechnerisch nach Maßgabe der Anforderungen der Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder oder nach Maßgabe des Anhangs II § 15.03 Nummer 7 bis 1...
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BinSchUO2008Anh X § 9.17 Fahrtauglichkeitsbescheinigung (Law)
...ximal 5 Jahre. In der Fahrtauglichkeitsbescheinigung ist im Feld „Art des Fahrzeuges“ die Bezeichnung „Taxiboot“ einzutragen.
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BinSchUO2008Anh X Muster Nr. 2 Muster des Abnahmeprotokolls für kleine Fahrgastschiffe (Zeesboote und Taxiboote) zur Beförderung von maximal zwölf Fahrgästen (Law)
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EinigVtr Anlage II Kap X A III Anlage II Kapitel X (Law)
...zbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. Juni 1977 (GBl. I Nr. 18 S. 185), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Arbeitsgesetzbuches vom 22. Juni 1990 (GBl. I Nr. 3...
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BinSchUO2008Anh X § 2.04 Festigkeit des Wagendecks (Law)
1. Bei Wagenfähren muss ein Festigkeitsnachweis für Belastung des Wagendecks mit den zulässigen Landfahrzeugen, die sich aus den Stabilitätsb...
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BinSchUO2008Anh X § 3.02 Nachweis der Intaktstabilität für Gierseilfähren (Law)
1. Ergänzend zu § 2.02 muss sich der Nachweis ausreichender Intaktstabilität für Gierseilfähren auf Berechnungen für Neigungen der Gierseilfä...
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BinSchUO2008Anh X § 3.05 Prüfung (Law)
Seil- und Kettenanlagen sind a) vor der ersten Inbetriebnahme, b) vo...
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BinSchUO2008Anh X § 5.06 Rettungsmittel (Law)
...XII Artikel 4 § 15.09 Nummer 5 in Verbindung mit Nummer 7 bis 9 ersetzt werden. 3. Rettungswesten müssen im Fahrgastbereich gelagert sein. S...
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BinSchUO2008Anh X § 6.01 Übergangsbestimmungen für Barkassen, die in Betrieb sind (Law)
1. Barkassen, die den Vorschriften des Kapitels 5 nicht entsprechen, müssen den in nachstehender Tabelle und den in den Nu...