Urteil vom Amtsgericht Bonn - 101 C 30/23

Tenor

In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 31.10.2023 für Recht erkannt:

Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 450,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.05.2023 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten i.H.v. 90,96 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.06.2023 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 31 % und die Beklagte zu 69 %

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn ich die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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