Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 37 C 209/22

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 04.05.2023

durch den Richter am Amtsgericht Q.

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen über das Teil-Anerkenntnisurteil vom 02.02.2023 hinausgehend je 41,64 EUR (in Worten: einundvierzig Euro und vierundsechzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.07.2022 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit im Übrigen erledigt ist.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen zu je 3% und die Beklagte zu 94%.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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