Urteil vom Amtsgericht Kleve - 35 C 108/23

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

1. an den Kläger den Betrag in Höhe von 2.584,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.01.2023 zu zahlen,

2. an den Kläger den Betrag in Höhe von 308,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.03.2023 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 110 % der jeweils zu vollstreckenden Summe vorläufig vollstreckbar.


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