Urteil vom Amtsgericht Mönchengladbach - 35 C 97/19

Tenor

1.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Erbengemeinschaft nach der am 06.09.2018 in N verstorbenen I4, bestehend aus den Klägerinnen und dem Beklagten 2.252,00 € nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 11.04.2019 zu zahlen.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerinnen zu jeweils 5% zu tragen und der Beklagte zu 85%.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerinnen aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerinnen können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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