Urteil vom Amtsgericht Münster - 48 C 432/18

Tenor

hat das Amtsgericht Münster im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 31.08.2018für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 900,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.12.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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