Urteil vom Arbeitsgericht Aachen - 2 Ca 2092/24

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche, fristlose Kündigung vom 28.06.2024 mit Wirkung zum 28.06.2024, sondern erst durch die hilfsweise ordentliche Kündigung vom 28.06.2024 mit Wirkung zum 30.09.2024 aufgelöst worden ist.

2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 385,81 EUR brutto für den Zeitraum 09. - 31.07.2024 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.08.2024 zu zahlen.

3. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 520,00 EUR brutto für den Zeitraum 01. - 31.08.2024 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.09.2024 zu zahlen.

4. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 520,00 EUR brutto für den Zeitraum 01. - 30.09.2024 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.10.2024 zu zahlen.

5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

6. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 40 % und dem Beklagten zu 60 % auferlegt.

7. Die Berufung wird – soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist – nicht gesondert zugelassen.

8. Der Streitwert beträgt 3.505,81 EUR.


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