Urteil vom Arbeitsgericht Hamm - 1 Ca 1070/22

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 27.09.2022, zugegangen am 27.09.2022, nicht aufgelöst worden ist.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzrechtsstreits zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen weiter zu beschäftigen.

  • 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 4. Die Kosten des Rechtstreits trägt die Beklagte.

  • 5. Der Streitwert wird auf 14.760,00 EUR festgesetzt.


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RECHTSMITTELBELEHRUNG

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