Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 2 Ca 2969/11

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 31.03.2011 nicht beendet wurde.

2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Innenreinigerin weiterzubeschäftigen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.

5. Streitwert: 2.224,- Euro


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Zitiert von

Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 8 SLa 547/24
6. November 2025
8 SLa 547/24 6. November 2025

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