Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 1 Ca 4366/22

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 26.07.2022 nicht fristlos, sondern erst zum 31.10.2022 beendet worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Juli 2022 das      Arbeitsentgelt in Höhe von 2.200,00 € brutto abzüglich gezahlter 178,62 €  netto zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 75 % und die Beklagte zu 25 %.

5. Der Streitwert wird auf 8.621,38 € festgesetzt.

6. Die Berufung wird nicht zugelassen.


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