Urteil vom Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 512/23

Tenor

I) Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05.07.2023 – 18 Ca 4733/22 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 665,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2022 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.241,50 EUR brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2022 zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II) Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Beklagte zu 19% und der Kläger zu 81%, mit Ausnahme der Kosten der Nebenintervention. Diese tragen die Beklagte zu 19% und die Nebenintervenientin zu 81%. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 5% und der Kläger zu 95%, mit Ausnahme der Kosten der Nebenintervention. Diese tragen die Beklagte zu 5% und die Nebenintervenientin zu 95%.

III) Die Revision wird nicht zugelassen.


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